268, Verwandlung oder Behandlung?
Behandlung
Urteile über Personen werden oft leichtfüßig im pathogenisierenden Jargon gefällt. Da ist der Begriff Narzsissmus, Prokrastination oder Asberger nicht weit. Sind tatsächlich Verhaltensauffälligkeiten vorhanden, ist es nicht trivial, sie „korrekt“ einzuordnen: stets in der Gefahr, das die Diagnose als Machtinstrument über den Patienten herreinstürzt. In der zunehmenden Ausdifferenzierung diagnostischer Kategorien – wie in der Historie des DSM nachzuverfolgen -, ist das begriffliche Ringen abzulesen.
Die verurteilenden Bewertungen von Mitmenschen, als Mobbing besonders in pubertierenden Kohorten „gängig“ wie auch die Einordnung in der medinzinischen Diagnostik, sind normierende, gar pathogenisierende Instruktionen, wenn sie auf die Wiedereingliederung – mit Behandlung – bzw. auf den Ausschluß des Menschen aus dem sozialen Körper hin wirken: sie sind ein Kontrollinstrument. Der mit Diagnose belastete Mensch droht aus dem sozialen Körper herauszufallen: weil er dem Druck von Bewertungen und Normierungsassimilation nicht mehr standhält. Die psyschich-physiologische Anpassung des diagnostisch erfassten Menschen gelingt nicht ausreichend, um zu bestehen. Die Grenze zwischen kognitiv-genetischer Disposition und sozial-psychischer Anpassung befindet sich auf Seiten der amtlichen Manuale, medizinischer wie kassenärztlicher Instruktionen oder in der Dienstvorschrift. Die Beschreibungen der (administrativ definierten) Fehlleistungen sind bereits Zuschreibungen von Verhalten: Objektivierungen herrschen über das nichtangepasste, aber zur Veränderung verpflichtete menschliche Wesen anhand gültiger und vergüteter Anamnesen. Sind es also die sozialen Umstände oder die wütenden Körper, die nicht passen?
Verwandlung – Multividuation
Soziale Eingliederung – ob nun im Sinne produktionstechnischer Verwertung oder normativer Sozialisierungsrituale – wird mit den jeweiligen Normierungen nicht nur kontrollierend begleitet, sondern ebenso ermöglicht. Für den Großteil der Menschen passt der sozial-normierende Anzug: Die Verwandlung zum sozialen Bürger ist gelungen.
Die diagnostische, dienstliche oder sozial abgesicherte Normierung stützt die Ebene der resozialisierenden Produktivität des Menschen, wobei die sich gegen Normierung abwehrende Befindlichkeit des zu Therapierenden in ihm selbst verankert bleibt. Die amtlich bestätigte Andersartigkeit treibt spaltende Keile ins Herz der Selbstbestimmung: Wer definiert sie? Wo gerade jener Mensch nur seine ausgemachte Unbestimmtheit inmitten anderer Menschen spürt und versucht, aus-zuleben. Diese verurteilenden Bemächtigungen, als soziale Rezepte gern verteilt, bedeuten die verwirklichte Verhinderung einer Anpassung oder Neujustierung des be- oder getroffenen Menschen. Sie multividieren ihn in jeweilig anders genormte Lebensbereiche und stretchen ihn. Die Selbstverortung des betroffenen Menschen in sozial überdeterminerten Verhältnissen wie zum Beispiel in prekären Arbeitsverhältnissen ist ihm so verwehrt.
Ist in der Existenz – im pragmatischen Leben – die Differenz von Klinik (Symptombehandlung) und Produktion/ Sozialisierung (Symptomobjektivierung) fehlgeschlagen, wuchert „die Firma“/ das „System“ und der tauschwerte Arbeitplatz in den daran erkrankenden Körper hinein: Jetzt ist er verrückt geworden.